| 1. |
Haben die Führungskräfte in Ihrem Unternehmen Personen benannt, welche die Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz wahrnehmen (nicht Sicherheitsingenieur oder Betriebsarzt)? |
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| 2. |
Gibt es in Ihrem Unternehmen eine bestellte "Fachkraft für Arbeitssicherheit" oder einen Sicherheitsingenieur? |
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| 3. |
Gibt es in Ihrem Unternehmen einen bestellten Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt? |
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| 4. |
Werden bei der Beschaffung von Maschinen, Anlagen und Arbeitsstoffen die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes berücksichtigt? |
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| 5. |
Haben Sie Maßnahmen getroffen, die das Verhalten von Fremdfirmen, Besuchern und anderen betriebsfremden Personen regeln? |
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| 6. |
Führen Sie in Ihrem Unternehmen regelmäßige Schulungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Beschäftigte durch? |
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| 7. |
Führen Sie regelmäßig systematische Gefährdungsbeurteilungen für Ihre Tätigkeiten bzw. Arbeitsplätze durch? |
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| 8. |
Haben Sie einen Plan für das Verhalten im Notfall und für die Erste-Hilfe aufgestellt und wird anhand dieses Planes regelmäßig geübt? |
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| 9. |
Werden Unfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle erfasst, untersucht und Maßnahmen festgelegt? |
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| 10. |
Sind in Ihrem Unternehmen alle prüfpflichtigen Arbeitsmittel bekannt und werden diese regelmäßig geprüft? |
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